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Suisa

Einleitung

Die SUISA (von SUISse Auteurs) ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft und vertritt in der Schweiz die Künstler im Musikbereich in Sachen Nutzungsrechte und Entschädigungen. Es ist ein reiner Geldeintreibungs- und Verwaltungsbetrieb, ähnlich der Billag, welche sich um die Radio- und TV-Gebühren kümmert. Die Suisa ist ein Staatsbetrieb, dem Institut für geistiges Eigentum (IGE) untergeordnet und beschäftigt etwa 200 Leute.

Parallelorganisationen der Suisa sind SSA (Opern/Musicals), ProLitteris (Literatur/bildende Kunst), Suissimage (Audiovisuelle Werke = Film/TV), Swissperform (Leistungsschutzrechte).

Grundsätzlich besteht die Aufgabe der Suisa darin, bei den Audio-Medien (Radio, TV), bei Veranstaltern, Orchestern und Plattenfirmen (zum Beispiel bei Compilation-CDs) Geld zu verlangen für die Verwendung oder Aufführung von Musik. Diese sogenannten Tantiemen werden dann aufs Konto der Musikschaffenden überwiesen respektive an diejenigen, welche die Besitzrechte an den Songs haben – die sogenannten Urheber. Und einen Teil davon erhalten die Verleger, will heissen das Label, das den Song herausgibt. Wie gross dieser Anteil ist, wird im Plattenvertrag festgelegt.

Jedesmal, wenn also ein Song am Radio gespielt wird, erhält der oder die Urheber dafür eine Entschädigung (bei einem mittelgrossen Radiosender zum Beispiel ist das in der Grössenordnung von einem Franken). Ebenfalls entschädigt wird bei Livekonzerten, wo die entsprechenden Songs gespielt werden. Und zwar auch dann, wenn der Urheber selbst auf der Bühne steht.

Heute sind etwa 30’000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger bei der Suisa registriert, pro Jahr kommen etwa 1’000 neue hinzu.

International mit allen Partnerorganisationen vertritt die Suisa etwa 2 Millionen Urheber und Verleger. Oder anders gesagt: so viele machen weltweit beim Musikzirkus mit und verdienen an den Tantiemen. Oder hoffen darauf.

Kommerzielle Musik = Suisa

Wenn man als Musikschaffender in der Schweiz seine Songs und Sounds kommerziell publizieren möchte, führt kein Weg an der Suisa vorbei. Eine Variante gibt es leider nicht. Warum leider? Siehe die Fakten weiter unten: die Funktionsweise und das Vorgehen der Suisa beinhalten einige gravierende Widersprüche und Kuriositäten, die, wenn man genau hinschaut, für Künstler und Veranstalter gleichermassen nachteilig sind. Jedenfalls für die allermeisten.

In Deutschland ist das ungefähre Pendant die GEMA. Publiziert man als Schweizer einen Song in Deutschland, geht aber trotzdem die Anmeldung automatisch zurück auf die Suisa, welche halt für alle Schweizer Acts zuständig ist.

Automatisch angemeldet wird man auch, wenn man seine Songs bei irgendeinem Online-Anbieter wie dem iTunes-Store oder musicload.de anbietet.

Um die Tantiemen berechnen zu können, benötigt die Suisa Angaben über Art und Anzahl der Publikationen und Live-Auftritte eines Songs. Dies geschieht bei Tonträgern über den Labelcode, welcher bei den Radiostationen in der Playlist vermerkt und dann der Suisa mitgeteilt wird. Festival- und Konzertveranstalter müssen der Suisa eine komplette Liste der auftretenden Bands und deren Songs schicken und pauschal 10 % der Einnahmen abgeben. Diese Einnahmen werden dann entsprechend der Playtime an die Künstler respektive an die Plattenlabels überwiesen.

Von dem eingenommenen Geld zieht die Suisa im Schnitt etwa 10 % für sich ab, für die Verwaltungskosten.

Vorteile der Suisa

Einer der wenigen Vorteile einer Suisa-Anmeldung: Als angemeldeter Künstler kann man sich aufs Musikmachen und -spielen konzentrieren und muss sich nicht darum kümmern, all dem einem zustehenden Geld an allen Orten nachzurennen. Was als Einzelperson oder einzelne Band auch gar nicht möglich ist.

Ausserdem setzt die Suisa 2,5 % der Einnahmen als Förderungsbeiträge ein, zum Beispiel für Künstler, die auf dem Sprungbrett zum Erfolg stehen.

Nachteile der Suisa

Abgabe der Verwertungsrechte

Sobald man sich und seine Songs bei der Suisa anmeldet, vergibt man automatisch die sogenannten Verwertungsrechte an die Suisa. Das bedeutet: man besitzt zwar noch die Eigentumsreche an dem Song (das heisst, der Song «gehört» einem), kann aber nicht mehr darüber bestimmen, bei wem wieviel Geld dafür verlangt wird. Die Kontrolle über die Publikation hat man zwar immer noch (Die Suisa kümmert sich ja nur ums Geld), allerdings nur zum Teil, da man in diesem Moment bereits mit einem Label ein vertragliches Verhältnis hat.

Sobald man bei der Suisa angemeldet ist, darf man seine eigenen Songs nur noch über seine eigene Homepage kostenlos publizieren (sofern das Label ebenfalls einverstanden ist). Publikationen im eigenen MySpace- und YouTube-Bereich etc. werden seit neustem zwar geduldet. Sobald jemand von extern aber die Songs publiziert oder als Download zur Verfügung stellt, hört der Spass auf; dann bittet die Suisa zur Kasse.

Ein Beispiel zur fragwürdigen automatischen Enteignung der Verwendungsrechte: Spielen Bands ohne Gage an einem kleinen Open-Air, und obendrein ausschliesslich ihre eigenen Songs, und hat aber auch nur eine Band den Gig bei der Suisa angemolden, muss das Open-Air dennoch 10 % der gesamten Einnahmen an die Suisa abgeben. Wovon dann natürlich nur die eine Suisa-angemeldete Band etwas sieht.

Auch der Begriff «Benefizkonzert» wird sehr relativ, da man als Suisa-Urheber nicht mehr darüber bestimmen kann, ob man seine Stücke gratis spielen oder spielen lassen will. Einmal angemeldet, und die Suisa findets raus, muss der Veranstalter zahlen. Ausnahmen werden grundsätzlich keine gemacht.

Seltsames Anmeldeverfahren

Als Band kann man sich nicht der Suisa anschliessen. Man muss sich als einzelne Person anmelden. Dies ist auch unter einem Künstlernamen möglich. Möchte man sich als ganze Band anmelden, muss sich jedes Bandmitglied einzeln eintragen.

Die Anmeldegebühr kostet pro Person einmalig Fr. 100.–.

Die Anmeldung ist nur gültig im Zusammenhang mit einem offiziell publizierten Song. Ein Song lässt sich aber nur kommerziell publizieren, wenn man bei der Suisa angemeldet ist. Häh? Ist tatsächlich so. Es ist also nicht möglich, sich als Künstler selbst anzumelden und einen Song herauszugeben. Die Erstpublikation am Markt muss entweder kostenlos sein (was beispielsweise mit einer nicht-verkäuflichen Promo-CD gemacht wird), oder (was viel häufiger der Fall ist), der Song wird von jemandem herausgebracht, der bereits bei der Suisa eingetragen ist: einem Plattenlabel. Böse gesagt: Für seinen ersten Hit muss man sich also entscheiden, ob man damit kein Geld verdienen will, oder jemand anderen damit Geld verdienen lassen will.

Einmal angemeldet, sind automatisch und zwingend alle Songs, die man von nun an schreibt und publiziert, ebenfalls registriert. Man kann also nicht wählen, ob man einzelne Songs «Suisa-frei» herausgeben möchte. Geht nicht.

Von diesem Moment an können auch keine nicht-Suisa-pflichtigen Konzerte mehr gegeben werden. Und zwar völlig unabhängig davon, welche Stücke gespielt werden.

Es geht noch weiter: Eine Suisa-Anmeldung bezieht sich immer auf die Person, nicht auf den Song. Das bedeutet: meldet man sich an, tritt man nicht nur die Verwertungsrechte sämtlicher gegenwärtig und zukünftig geschriebener Stücke an die Suisa ab, sondern auch alle früheren! Ausser der Song wurde bereits unter einer anderen Verwertungslizenz veröffentlicht, zum Beispiel einer CC-Lizenz (dazu später mehr).

Die Beantragung eines Labelcodes für einen Song bedeutet und bedingt übrigens nichts anderes als quasi die Gründung eines eigenen Labels. Was zwar möglich ist, aber auch bedeutet, dass auch der dazu nötige Papierkram und die Promotionsarbeit bewältigt werden muss und man den Song dann effektiv nur selbst veröffentlichen kann. Anklopfen mit diesem Song für die Erstveröffentlichung bei einem anderen Label ist dann logischerweise nicht mehr möglich.

Die strikte Aufteilung in Komposition und Text

Ein Musikstück wird IMMER und AUSSCHLIESSLICH unterteilt in den Urheber der Musik und den Urheber des Textes. Auch wenn an der Entstehung des Songs 30 Leute beteiligt waren. Was es allenfalls sonst noch braucht, um einen guten Song zu kreieren (Konzept, Idee, Gesang, Instrumente, Performance, Abmischen etc.) kann nicht berücksichtigt werden. Schon alte Kirchenlieder seit dem Mittelalter wurden so bezeichnet. Tantiemen erhalten also nur diejenigen, die bei der Suisa unter dem jeweiligen Song als Musik- oder Textschöpfer registriert sind. Plus natürlich der Musikverleger respektive das Label, da diese ja den Strichcode für den Song herausgeben; und bei nicht selbstgeschriebenen Stücken der Interpret, gemäss Aushandlung im Plattenvertrag. Die anderen in der Band gehen leer aus, ausser:

1) es wird in der Band alles brüderlich aufgeteilt oder

2) jedes einzelne Bandmitglied meldet sich an. Dann erscheint aber beispielsweise in einem CD-Booklet zu jedem Song jeder einzelne Name, und man hat auch keinen Hinweis mehr darauf, wer jetzt tatsächlich den Song geschrieben hat.

Fall 1) ist der häufigere. Und bei erfolgreichen und lang bestehenden Bands eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass es die Band noch gibt.

An der Einhaltung der Tantiemenauszahlungen haben natürlich auch die Labels ihr Inter­esse. Und an der ausschliesslichen Publikation eines Songs über ihre Vertriebskanäle. Die bei der Verwertungsgesellschaft eingetragenen Urheberrechte für Komponist und Texter, also das eigentliche «Copyright», sind denn auch der Grundstein für sämtliche Streitereien, Plagiatsvorwürfe und Klagen in der Musikindustrie. Und für das ewige Wettern gegen die «illegalen Downloader».

Ein bizarres Beispiel, wo diese strikte Aufteilung in Musik und Text sehr gut sichtbar wird, sind die Homepages der jeweiligen Bands: Man findet praktisch alles auf der Bandhomepage, Bilder, Tourdaten, News etc. Jedoch keine Songs, oft nicht mal auszugsweise. Und keine Songtexte. Was natürlich sehr schade ist – genau das würde ja den Besucher interessieren. Kleinere Labels lassen zwar einzelne Publikationen zu, aber auch hier sind meistens nur Ausschnitte zu hören.

Albumfeindliches System am Radio

Dies hat nur indirekt etwas mit der Suisa zu tun, sei hier aber dennoch erwähnt: Zwar ist jeweils pro Song der Urheber registriert. Automatisch abgerechnet werden die Tantiemen jedoch ausschliesslich über den Labelcode. Dies ist übrigens auch die Antwort auf die Frage, die wir uns alle schon immer gestellt hatten: Warum werden am Radio zu 99 % Singles gespielt und nicht einzelne Albumstücke? Ganz einfach: eine Single hat ihren Labelcode, ist somit ein Produkt und abrechenbar und auswertbar. Ein Song auf einem Album ist kein Produkt, nur das Album als Ganzes. Wird also ein Albumsong gespielt, hat die Industrie null Hinweise darauf, welcher Song denn nun wievielmal gespielt wurde. Da die Labels aber sehr viel Geld in die Promotion eines einzelnen Songs setzen, haben sie auch grosses Interesse daran, song-genau auswerten und abrechnen zu können. Daher geben sie den Radiostationen vor, während der Haupsendezeit die Singles zu spielen.

Wenigstens machen Singles in der heutigen Zeit, wo man sie einzeln online einkaufen kann, auch wieder mehr Sinn. Oder gibt es jemanden, der sich damals tatsächlich häufiger als Alben diese überteuerten Single-CDs gekauft hat? Eben.

Pauschalabgaben

Inzwischen wurden die song-spezifischen Tantiemen erweitert durch die Pauschalsteuer auf digitalen Datenträgern. Dies bringt der Suisa zusätzliche Millioneneinnahmen und vor allem den bereits erfolgreichen Künstlern noch mehr Geld. Siehe dazu das vorherige Kapitel.

Konkrete Zahlen

Wer nun denkt «Super! Song publizieren, anmelden und viel Geld verdienen, ohne etwas dafür zu tun!», liegt leider falsch. Die schlussendlich ausbezahlten Tantiemen sind eher gering und allenfalls ein besseres Sackgeld.

Die Suisa nimmt pro Jahr ca. 120 Millionen Franken ein. Davon wird, logischerweise, ein Grossteil an ausländische Verwertungsgesellschaften überwiesen. An die Suisa-Mitglieder werden ca. 60 Millionen Franken ausbezahlt, etwa zwei Drittel davon gehen an die Verleger von Musik, wovon ebenfalls ein Grossteil ausländische Verleger sind. Schlussendlich ausbezahlt im Jahre 2009 wurden an die schweizerischen Urheber Fr. 23’005’113,20. Das Verteilverhältnis ist über die Jahre hinweg gesehen immer etwa gleich. 2009 verdienten von den 25’665 Urhebern:

• 49 % gar nichts
• 22 % weniger als Fr. 100.–
• 660 Urheber mehr als Fr. 5’000.–
• davon 23 Urheber mehr als Fr. 100’000.–
• davon nur 3 Urheber mehr als Fr. 500’000.–, und diese sind nicht mal Schweizer, sondern nur in der Schweiz angemeldet.
• 99% aller Tantiemen gehen an 15% der Urheber.
• 85% aller Tantiemen gehen an 2,5% der Urheber.
• 1% der Urheber kassieren mehr Tantiemen als die anderen 99% zusammen.

Suisa-Tantiemen

Dieses Verhältnis «1 zu 99» lässt sich so oder sehr ähnlich auch in vielen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft wieder finden und wurde kürzlich auch durch die Occupy-Bewegung als Schlagwort in Szene gesetzt. Zum direkten Vergleich: 2010 besassen 1 Prozent der Schweizer mehr Vermögen als die anderen 99% alle zusammen.

Würden alle Tantiemen gleichmässig aufgeteilt, erhielte jeder Urheber etwa Fr. 900.– pro Jahr.

(Im Gegenzug machte übrigens die Suisa in der Vergangenheit Schlagzeilen mit den hohen Löhnen an ihre Verwaltungsräte. Jahreslohn Generaldirektor 2009: Fr. 366’312.–. Sitzungsgeld Suisa-Vorstandsmitglied: Fr. 1’050.–. Pro Tag.)

Beispiel: Wenn sich jemand bei der Suisa mittels einer Publikation als Urheber anmeldet, und möchte er die Aufnahmegebühren von 100 Franken innerhalb eines Jahres wieder drin haben, muss er also innerhalb kürzester Zeit in den vorderen 30 % mitspielen.
Was fast nur realistisch ist, wenn er bei einem Major-Label unter Vertrag geht. Tantiemen werden vor allem dort generiert, wo Musik ab Konserve und an Konzerten öffentlich gespielt wird, und dies ist hauptsächlich der Mainstream. Die Majors beherrschen 80 % des Verkaufsmarkts; man kann also davon ausgehen, dass ihre Mitwirkung am «Tantiemenmarkt» weit über 90 % liegt.

Weshalb so wenig Tantiemen?

Die Playlists der Radiostationen werden von den Majors selbstverständlich in die Richtung gelenkt, dass vor allem die aktuellen und promoteten Songs gespielt werden. Dadurch ist die Hauptsendezeit schon mehr als ausgefüllt, und für einen weniger erfolgreichen Künstler oder ein kleineres Label bleiben dann nur noch sehr wenige Randzeiten, was eben dann weniger Geld gibt. Ausserdem ist der Schweizer Musikmarkt im Vergleich zum globalen sehr klein und zudem in drei Sprachregionen aufgeteilt. Und es ist anzunehmen, dass bei diesem krassen Verteilverhältnis noch andere Faktoren im Spiel sind. Aber über die steht natürlich nirgendwo etwas geschrieben.

Die Hoffung auf den Zufallstreffer

Die Suisa empfiehlt den Künstlern, sich anzumelden, und argumentiert damit, dass auch schon unbekannte Songs plötzlich zu einem Erfolg wurden und dann der Urheber daran verdiente. Die Chance, unter allen Suisa-Mitgliedern einen solchen Zufallstreffer zu landen, liegt rein rechnerisch also bei etwa 1:30’000.

Beim Schweizer Zahlenlotto ist dies die Wahrscheinlichkeit, einen Fünfer zu haben. Allerdings kostet dort ein Tipp nur Fr. 2.50.

Mit Tantiemen wirklich viel verdienen und davon leben kann also nur, wer einen wirklich extrem erfolgreichen Song geschrieben hat. Dann ists aber auch völlig wurst, ob man selbst oder jemand anderes den Song performt. Das Geld erhält immer der Autor beziehungsweise der Komponist. Bei einem Plattenvertrag wird dann natürlich ein Anteil ausgehandelt, schliesslich möchte das Label auch etwas daran verdienen. Oder das Label kauft dem Künstler für einen lumpigen Preis die Rechte gleich ab. Oder überträgt sie auf sich selbst mit dem Kleingedruckten. All dies ist schon öfters vorgekommen und hat bei erfolgreichen Künstlern schon häufig für Streitereien und Schlagzeilen gesorgt.

Tschüss Suisa

Natürlich kann man sich auch wieder abmelden von der Suisa. Allerdings verzichtet man damit nicht nur auf Tantiemen zukünftiger Stücke, sondern auch auf sämtliche künftigen Einnahmen früherer Songs. Einmal abgemeldet, gibts keinen Rappen mehr!
Die Abmeldung ist denn auch nur möglich, wenn man keinem aktiven Plattenvertrag mehr gebunden ist.

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veröffentlicht am 26. Juli 2013

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